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Lebensmittel müssen den höchsten Sicherheitsansprüchen genügen und die Gesundheit der Verbraucher steht dabei im Mittelpunkt. Wir engagieren uns dafür und möchten dazu beitragen, indem wir stets die sichersten und geeignetsten Transportbänder anbieten.

Die Europäische Union ist weltweit der wichtigste Lebensmittelmarkt und der größte Importeur/Exporteur von Lebensmitteln. Hersteller von Produkten, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen anspruchsvolle EU-Verordnungen erfüllen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Konsumentenschutz in der EU haben weltweit Maßstäbe gesetzt.

Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Diese Verordnung regelt die allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Diese Materialien dürfen keine Bestandteile in Mengen an Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden. Auch dürfen sie zu keiner unvertretbaren Veränderung des Lebensmittels führen und keine geruchliche oder geschmackliche Beeinträchtigung bewirken.

Verordnung (EU) Nr. 10/2011 Materialien und Gegenstände aus Kunststoff

Diese spezifische Verordnung für Kunststoffe, die dafür bestimmt sind, in Kontakt mit Lebensmitteln zu kommen, beinhaltet:

  • eine vollständige Positivliste von bestimmten Stoffen, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffen verwendet werden dürfen: Monomere, Ausgangsstoffe, Zusatzstoffe etc.  
  • spezifische Migrationswerte für einige der gelisteten Stoffe und Gesamtmigrationsgrenzwerte für die Gegenstände aus Kunststoff, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
  • die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Migrationsprüfungen: die verwendeten Simulanzien und Simulationsbedingungen wie Dauer und Temperatur  
  • die Erstellung einer schriftlichen Konformitätserklärung, die von jedem Anbieter dokumentiert und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss

Die Konformität der Lebensmittelbedarfsgegenstände muss zwingend mit Migrationsprüfungen belegt werden. Für die Substanzen, die bei der Herstellung dieser Materialien verwendet werden, gelten folgende Grenzwerte:

  • Gesamtmigrationsgrenzwert: maximale kumulierte Menge aller chemischen Substanzen, die von den Lebensmittelbedarfsgegenständen in die Nahrungsmittel migrieren darf. Dieser Grenzwert beträgt 10 mg/dm2.
  • Spezifische Migrationswerte: maximale Menge eines spezifischen Stoffes (Unionsliste – Anhang I), welche von dem Material in die Lebensmittel migrieren darf. Die spezifischen Migrationswerte werden in mg/kg des Lebensmittels angegeben.

Die Migrationstests werden mit Lebensmittelsimulanzien durchgeführt. Die Temperaturbedingungen und die Kontaktzeit können in Abhängigkeit von dem simulierten Lebensmittel variieren.

Alle TPU-Transportbänder von Reveyron sind für einen Kontakt mit Lebensmitteln geeignet. Die PVC-Bänder, die durch Reveyron getestet wurden, haben dagegen nur eine eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit.

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